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Allgemeine Geschäftsbedingungen der
Firma IT-ET Ing. Kurt Bergles®
1. Informationspflicht lt. § 5 Abs. 1 E-Commerce-Gesetz
Firmenname: IT-ET Ing. Kurt Bergles®
Straße: Lange Gasse 13
PLZ/Ort: A-8010 Graz
Telefon: +43 699 125 152 82
Homepage: www.bergles.at
E-Mail: office@bergles.at
Bankverbindung: BAWAG (BLZ: 14000)
Kontonummer: 86410 006 024
IBAN: AT611400086410006024
BIC: BAWAATWW
Behörde gem. ECG: Magistrat Graz
UID: ATU59809425
2. Geltungsbereich
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Firma IT-ET Ing. Kurt Bergles® und ihren Kunden, auch wenn im Einzelfall bei Auftragserteilung und Vertragsabschluß nicht ausdrücklich auf die AGB Bezug genommen wird. Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn sie von Ing. Kurt Bergles ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden.
3. Angebot
2.1. Angebote von IT-ET Ing. Kurt Bergles® gelten als freibleibend. Sämtliche Angebots- und Projektunterlagen dürfen ohne Zustimmung von IT-ET Ing. Kurt Bergles® weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden. Sie können jederzeit zurückgefordert werden und sind an IT-ET Ing. Kurt Bergles® unverzüglich zurück zu stellen, wenn die Bestellung anderwärtig erteilt wird.
2.2. Zeichnungen, Maße, Abbildungen, Gewichte und sonstige Leistungen sind nur als Nährungswert zu verstehen und stellen keine Zusicherung von Eigenschaften dar.
3. Vertragsabschluß
3.1. Der Vertrag gilt als geschlossen, wenn IT-ET Ing. Kurt Bergles® nach Erhalt des Auftrags/der Bestellung eine schriftliche Auftragsbestätigung abgesendet oder eine Leistung begonnen hat.
3.2. Die in Katalogen, Prospekten und dergleichen enthaltenen Angaben sowie sonstige schriftliche oder mündliche Äußerungen sind nur maßgeblich, wenn in der Auftragsbestätigung ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.
3.3. Nachträgliche Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung.
3.4. Online-Bestellungen und telefonische Bestellungen kommen durch Annahme der Willenserklärung des Kunden zustande. Eine schriftliche Bestätigung des Vertragsabschlusses wird dem Kunden elektronisch oder auf dem Postwege zugesandt. Telefonische Bestellungen müssen vom Kunden ebenso schriftlich an IT-ET Ing. Kurt Bergles® gesandt werden.
4. Preise
4.1. Es gelten die am Tage der Bestellung/des Anbots festgesetzten Preise. Alle Preise sind freibleibend und nur am Tage der Bestellung/der Anbotslegung gültig.
4.2. Sämtliche Preise werden von IT-ET Ing. Kurt Bergles® als Nettopreise und Bruttopreise inkl. Mehrwertsteuer von derzeit 20 % ausgewiesen. Andere gesetzliche Abgaben in einem Lieferland, sowie Verpackung, Transportkosten, Transportversicherung und Abwicklungspauschale werden dem Kunden separat berechnet.
4.3. Preisänderungen wegen technischer Änderungen oder Modellwechsel durch den Hersteller und Irrtümer sind vorbehalten.
4.4. Bei einer vom Gesamtangebot abweichenden Bestellung behält sich IT-ET Ing. Kurt Bergles® eine entsprechende Preisänderung vor.
4.5. Bei Reparaturaufträgen werden die von IT-ET Ing. Kurt Bergles® als zweckmäßig erkannten Leistungen erbracht und auf Basis des angefallenen Aufwandes verrechnet. Reparaturen werden nur gegen Barzahlung ausgeliefert bzw. ausgehändigt.
4.6. Werden Leistungen auf Wunsch des Kunden auch außerhalb der normalen Arbeitszeit (Mo–Fr 8–18h) erbracht, so wird der Überstundenzuschlag mit
• 50 % für Mo–Fr 18–8h und 18–20h, Samstage
• 100 % für Mo–Sa 20–6h, Sonntage und Feiertage
zusätzlich in Rechnung gestellt. Der Preis von pauschalierten Dienstleistungen basiert auf Durchführung in der Normalarbeitszeit. Fallen auf Kundenwunsch Zeiten außerhalb der Normalarbeitszeit an, so werden für diese Zeit die entsprechenden Überstundenzuschläge zusätzlich in Rechnung gestellt.
4.7 Sollte es zu vom Kunden zu vertretenden Arbeitsunterbrechungen kommen, so werden die dabei anfallenden Wartezeiten als Arbeitszeiten verrechnet. Fahrtspesen für Anfahrten mit einem Kfz werden gemäß Aufwand (Fahrzeit zum jeweils gültigen Stundensatz, Km-Geld und Diäten) verrechnet. Andere Spesen (Telefon, Fax, Nächtigungskosten, etc.) werden nach Aufwand in Rechnung gestellt, die Aufzeichnungen von IT-ET Ing. Kurt Bergles® gelten als Nachweis.
4.8. Hat der Kunde mit IT-ET Ing. Kurt Bergles® einen Wartungsvertrag abgeschlossen, so gelten zusätzlich die Bestimmungen dieses Wartungsvertrages.
5. Lieferung
5.1. Die Lieferfrist beginnt mit dem spätesten der nachstehenden Zeitpunkte:
a) Datum der Auftragsbestätigung
b) Datum der Erfüllung aller dem Kunden obliegenden technischen, kaufmännischen und sonstigen Voraussetzungen;
c) Datum, an dem IT-ET Ing. Kurt Bergles® den vor Lieferung der Ware zu leistenden vollständigen Kaufpreis in bar erhält.
5.2. Die Lieferfrist innerhalb Österreich beträgt durchschnittlich 2 bis 8 Werktage nach dem spätesten Zeitpunkt unter 5.1.
5.3. Sofern unvorhersehbare oder vom Parteiwillen unabhängige Umstände, wie beispielsweise Fälle höherer Gewalt, eintreten, die die Einhaltung der vereinbarten Lieferfrist behindern, verlängert sich diese jedenfalls um die Dauer dieser Umstände; auch wenn diese Umstände bei Zulieferanten eintreten. Diesfalls wird der Kunde auf elektronischem oder postalischem Wege innerhalb von 2 Werktagen verständigt.
5.4. Versand erfolgt stets, auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist, auf Gefahr des Empfängers bzw. Käufers. Für Beschädigungen und Verluste während des Transportes wird keine Haftung übernommen. Falls der Kunde nicht besondere Versandvorschriften erteilt hat, wird die Versendung auf dem nach Ermessen von IT-ET Ing. Kurt Bergles® auf bestem Wege bewirkt. Werden vom Kunden keine anderweitigen Vorschriften über die Versicherung gegen Transportschäden gemacht, so kann diese auf Kosten des Kunden von IT-ET Ing. Kurt Bergles® ohne weiteres vorgenommen werden. Eine Versicherungspflicht von IT-ET Ing. Kurt Bergles® besteht jedoch nicht.
5.5. Die Zustellgebühr innerhalb Graz beträgt derzeit € 36,00 inkl. 20 % USt. und ist ausnahmslos im Voraus in bar zu entrichten.
6. Gefahrenübergang/Erfüllungsort
6.1. Die Gefahr geht mit Übergabe des Vertragsproduktes an den Kunden, an den Frachtführer, dessen Beauftragten oder andere Personen, die von IT-ET Ing. Kurt Bergles® benannt sind, auf den Kunden über.
6.2. Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit und Übereinstimmung laut Rechnung zu prüfen. Unterbleibt eine Reklamation, so gilt die Ware als ordnungsgemäß und vollständig geliefert, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war.
6.3. Unwesentliche Mängel, die die Funktionstüchtigkeit des Liefergegenstandes nicht beeinträchtigen, berechtigen den Kunden nicht zu einer Verweigerung der Annahme.
6.4. Wurde IT-ET Ing. Kurt Bergles® beauftragt, Vertragsprodukte beim Kunden zu implementieren, so hat der Kunde innerhalb von drei Werktagen nach Abschluss der Leistungserbringung die vertraglich geschuldeten Leistungen abzunehmen oder allfällige Mängel schriftlich zu rügen. Nach Ablauf dieser Frist bzw. nach betrieblicher Verwendung gelten die Vertragsprodukte jedenfalls als abgenommen.
7. Zahlungsbedingungen
7.1. Zahlungen sind grundsätzlich bei Lieferung/Leistungserbringung ohne jeden Abzug fällig. IT-ET Ing. Kurt Bergles® behält sich das Recht vor, ohne Angaben von Gründen, Warenbestellungen und Warenlieferungen nur auf Vorauskassa zu tätigen.
7.2. Wird das Werk von IT-ET Ing. Kurt Bergles® in gewissen Abschnitten verrichtet oder sind Auslagen damit verbunden, die IT-ET Ing. Kurt Bergles® nicht vertraglich auf sich genommen hat, so ist IT-ET Ing. Kurt Bergles® befugt, über einen verhältnismäßigen Teil des Entgelts und der gemachten Auslagen Teilrechnungen zu legen.
7.3. IT-ET Ing. Kurt Bergles® ist iSd § 1170 b ABGB berechtigt, ab Vertragsabschluss für das noch ausstehende Entgelt eine Sicherstellung bis zur Höhe eines Fünftels des Entgelts, bei Verträgen, die innerhalb von drei Monaten zu erfüllen sind, bis zur Höhe von zwei Fünftel, zu verlangen. Diese Sicherstellung ist binnen 5 Werktagen in Form von Bargeld, Bareinlagen, Sparbücher, Bankgarantien oder Versicherungen zu leisten. Kommt der Kunde dem Verlangen von IT-ET Ing. Kurt Bergles® auf Leistung einer Sicherstellung nicht, nicht ausreichend oder nicht rechtzeitig nach, so kann IT-ET Ing. Kurt Bergles® seine Leistung verweigern und unter Setzung einer Nachfrist die Vertragsaufhebung gemäß § 1169 ABGB erklären. Diese Bestimmung findet keine Anwendung, wenn der Kunde Verbraucher iSd KSchG ist.
7.4. Bei Verrechnung auf Lieferschein wird eine Bearbeitungsgebühr von € 1,70 verrechnet.
7.5. Bei gesonderten Liefer- und Zahlungsvereinbarungen können Skonti gewährt werden. Eingeräumte Skonti, Rabatte oder Boni sind mit der termingerechten Leistung der vollständigen Zahlung bedingt.
7.6. Bei Zahlungsverzug werden unter Vorbehalt der Geltendmachung etwaiger weiterer Verzugsschäden Mahnspesen in Höhe von € 65,00 (pro Mahnstufe) und Verzugszinsen in Höhe von 1 % p.m. sowie Inkassospesen und Rechtsanwaltskosten gemäß Rechtsanwaltstarif in Rechnung gestellt, die sofort fällig sind.
7.7. Eine allfällige Annahme von Schecks oder Wechsel erfolgt stets nur erfüllungshalber. Später fällig werdende Buchforderungen werden sofort fällig, wenn der Kunde seine Zahlungen einstellt, zahlungsunfähig wird, oder Wechsel zu Protest gehen lässt. Trotz erfüllungshalber angenommener Wechsel kann auf die Forderung aus dem Grundgeschäft zurückgegriffen werden. Diskontspesen, Wechselgebühren und Verzugszinsen sind sofort zu bezahlen. Einziehungs- und Diskontspesen gehen zu Lasten des Kunden. Für rechtzeitige Vorzeigung, Protestierung, Benachrichtigung und Zurückleitung des Wechsels bei Nichteinlösung übernimmt IT-ET Ing. Kurt Bergles® keine Haftung.
7.8. Eine nachträglich bekannt werdende Verschlechterung der Kreditwürdigkeit des Käufers berechtigt IT-ET Ing. Kurt Bergles® Zahlung vor Lieferung oder Sicherheitsleistungen zu verlangen. Dies auch dann, wenn die erteilte Auftragsbestätigung eine andere Zahlungsweise vorsieht. Bei Verschlechterung der Kreditwürdigkeit kann IT-ET Ing. Kurt Bergles® auch jederzeit von allen mit dem Käufer laufenden Verträgen ganz oder teilweise zurücktreten.
7.9. Treten Verzögerungen in der Leistungsausführung ein, ist IT-ET Ing. Kurt Bergles® berechtigt, über die bisher erbrachten Leistungen unverzüglich Teilrechnungen zu legen und diese fällig zu stellen.
7.10.Der Kunde ist nicht berechtigt, wegen Gewährleistungsansprüchen oder sonstiger Gegenansprüche Zahlungen zurückzuhalten oder aufzurechnen. Dies gilt nicht, wenn der Kunde Verbraucher i.S.d. KSchG ist.
7.11.Bei Zahlungsverzug von 5 Tagen wird Klage eingereicht.
8. Eigentumsvorbehalt
8.1. Die Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung sämtlicher, auch der zukünftig entstehenden, Forderungen von IT-ET Ing. Kurt Bergles® gegen den Käufer aus der gegenseitigen Geschäftsverbindung Eigentum von IT-ET Ing. Kurt Bergles® (Vorbehaltsware).
8.2 Der Käufer darf die Vorbehaltsware nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr und unter Eigentumsvorbehalt weiter veräußern, sie jedoch nicht verpfänden oder zur Sicherheit übereignen. Alle ihm aus der Weiterveräußerung zustehenden (Kunden-) Forderungen einschließlich aller Nebenrechte tritt der Käufer hiermit an den Verkäufer zur Sicherheit ab.
8.3. Der Käufer ist zur Verfügung über die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware bei Weiterverkauf mit Stundung des Kaufpreises nur unter der Bedingung befugt, dass er gleichzeitig mit der Weiterveräußerung den Zweitkäufer von der Sicherungszession verständigt oder die Zession in seinen Geschäftsbüchern anmerkt.
8.4 Der Generalunternehmer tritt alle ihm aus den Leistungen des Subunternehmers
IT-ET Ing. Kurt Bergles® zustehenden (Kunden-) Forderungen einschließlich aller Nebenrechte hiermit zur Sicherheit ab. Der Generalunternehmer ist verpflichtet, gleichzeitig mit der Verrechnung der Leistungen des Subunternehmers IT-ET Ing. Kurt Bergles® an den Werkbesteller IT-ET Ing. Kurt Bergles® von der Sicherungszession zu verständigen oder die Zession in seinen Geschäftsbüchern anzumerken.
8.5. IT-ET Ing. Kurt Bergles® behält sich ausdrücklich das Recht vor, nach Ablauf des Zahlungsziels, bis zur vollständigen Bezahlung der Rechnungsbeträge zuzüglich Zinsen und Kosten die gelieferten Waren durch jede denkbare technische Lösung außer Betrieb zu nehmen und nicht mit einer Hauptsache verbundene Waren gegen gesondert zu verrechnendes Entgelt sowohl beim Käufer als auch bei einem Dritten abzuholen.
9. Gewährleistung und Einstehen für Mängel
9.1. Für offene Mängel, die bereits bei Übergabe, Übernahme oder bereits bei Inbetriebnahme auffällig sind, findet nach Maßgabe des § 928 ABGB keine Gewährleistung statt.
9.2. Alle Waren werden von IT-ET Ing. Kurt Bergles® vor Auslieferung getestet. Sollten dennoch versteckte Mängel auftreten, haftet der Hersteller/Lieferant der jeweiligen Ware nach österreichischem Recht.
9.3. Ist der Kunde Verbraucher iSd KSchG, so kommen die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen zur Anwendung. Sofern der Kunde nicht Verbraucher iSd KSchG ist, gelten die nachfolgenden Gewährleistungsbestimmungen:
9.4. Aus Angaben in Katalogen, Prospekten, Werbeschriften und schriftlichen oder mündlichen Äußerungen, die nicht in den Vertrag aufgenommen worden sind, können keine Gewährleistungsansprüche abgeleitet werden. Vom Hersteller gewährte Garantien und Gewährleistungen müssen im Vertrag separat vereinbart werden.
9.5. Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate, soweit nicht für einzelne Liefergegenstände besondere Gewährleistungsfristen vereinbart sind. Der Lauf der Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt des Gefahrenüberganges gemäß Punkt 6.1.
9.6. Der Gewährleistungsanspruch setzt voraus, dass der Kunde die aufgetretenen Mängel, zu denen auch das Fehlen von zugesicherten Eigenschaften zählt, unverzüglich schriftlich angezeigt und nachgewiesen hat. Bei Vorliegen eines gewährleistungspflichtigen Mangels hat IT-ET Ing. Kurt Bergles® nach seiner Wahl am Erfüllungsort die mangelhafte Leistung bzw. den mangelhaften Teil nachzubessern oder sich zwecks Verbesserung zusenden zu lassen oder eine angemessene Preisminderung vorzunehmen.
9.7. Werden bei IT-ET Ing. Kurt Bergles® „Komplett-PC´s“ gekauft, sind diese entsprechend versiegelt. Sollte dieses Siegel beschädigt, gebrochen oder entfernt worden sein, so erlischt der Gewährleistungsanspruch sofort. Ebenso tritt Verlust des Gewährleistungsanspruches ein, wenn das Siegel auf einem Bauteil oder einer Einbaukarte, welche von IT-ET Ing. Kurt Bergles® in ein bestehendes System eingebaut wurde, beschädigt, gebrochen oder entfernt wurde.
9.8. Bei Software-Installationen durch IT-ET Ing. Kurt Bergles® besteht nur dann ein Gewährleistungsanspruch, wenn der Kunde einen Installationsfehler von IT-ET Ing. Kurt Bergles® nachweisen kann (Beweislastumkehr). Die Gewährleistungs-verpflichtungen von IT-ET Ing. Kurt Bergles® sind hinsichtlich Software auf reproduzierbare Abweichungen von der Softwarebeschreibung beschränkt.
9.9. Sollte der Kunde keinen Wartungsvertrag mit IT-ET Ing. Kurt Bergles® abgeschlossen haben, gehen alle im Zusammenhang mit der Mängelbehebung entstehenden Nebenkosten (zum Beispiel für Ein- und Ausbau, Transport, Entsorgung, Fahrt- und Wegzeit) zu Lasten des Kunden. Für Gewährleistungsarbeiten im Betrieb des Kunden sind die erforderlichen Hilfskräfte, Kleinmaterialen usw. unentgeltlich beizustellen. Ersetzte Teile werden Eigentum von IT-ET Ing. Kurt Bergles®.
9.10. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind solche Mängel, die aus nicht von IT-ET Ing. Kurt Bergles® bewirkter Anordnung und Montage, ungenügender Benützungsbedingungen, Überbeanspruchung der Teile über die von IT-ET Ing. Kurt Bergles® angegebene Leistung, nachlässiger oder unrichtiger Behandlung und Verwendung ungeeigneter Betriebsmaterialen entstehen; dies gilt ebenso bei Mängel, die auf vom Kunden beigestelltes Material zurückzuführen sind. IT-ET Ing. Kurt Bergles® haftet auch nicht für Beschädigungen, die auf Handlungen Dritter, eigenmächtiger Änderungen, auf atmosphärische Entladungen, Überspannungen und chemische Einflüsse zurückzuführen sind. Die Gewährleistung bezieht sich nicht auf den Ersatz von Teilen, die einem natürlichen Verschleiß unterliegen. Bei Verkauf gebrauchter Waren übernimmt IT-ET Ing. Kurt Bergles® keine Gewähr.
10. Leistungsausführung
10.1. Für vom Kunden/Auftraggeber oder dessen Vertreter angeordnete zusätzliche oder geänderte Leistungen, die im erteilten Auftrag keine Deckung finden, besteht von IT-ET Ing. Kurt Bergles® ein Anspruch auf entsprechendes Entgelt.
10.2. Geringfügige und dem Kunden zumutbare Änderungen in technischen Belangen bleiben IT-ET Ing. Kurt Bergles® vorbehalten.
10.3. Zur Ausführung der Leistung ist IT-ET Ing. Kurt Bergles® frühestens verpflichtet, sobald alle technischen und vertragsrechtlichen Einzelheiten geklärt sind und der Kunde/Auftraggeber seine Verpflichtungen erfüllt sowie die baulichen, technischen und rechtlichen Voraussetzungen zur Ausführung geschaffen hat. Erforderliche Bewilligungen Dritter, insbesondere der Behörden oder der Energieversorgungs-unternehmungen sind vom Kunden/Auftraggeber beizubringen; IT-ET Ing. Kurt
Bergles® ist ermächtigt, vorgeschriebenen Meldungen an Behörden auf Kosten des Auftraggebers zu veranlassen.
10.4. Der Kunde/Auftraggeber hat für die Zeit der Leistungsausführung der IT-ET Ing. Kurt Bergles® kostenlos geeignete Räume für die gesicherte Lagerung von Werkzeugen und Materialien zur Verfügung zu stellen. Die für die Leistungsausführung einschließlich des Probebetriebes erforderliche Energie ist vom Kunden/Auftraggeber kostenlos beizustellen. Ist der Auftrag seiner Natur nach dringend auszuführen oder wird seine dringende Ausführung vom Kunden/Auftraggeber gewünscht und war dies bei Vertragsabschluss nicht bekannt, werden hierdurch anfallende Mehrkosten wie Überstundenzuschläge, Kosten rascher Materialbeschaffung und dergleichen zusätzlich verrechnet.
10.5. Bei Montage- und Instandsetzungsarbeiten ist das Verursachen von Schäden an bereits vorhandenen Leitungen und Geräten als Folge nicht erkennbarer Gegebenheiten oder Materialfehler bei Stemmarbeiten in zerrüttetem und bindungslosem Mauerwerk möglich; solche Schäden gehen zu Lasten des Kunden/Auftraggebers.
10.6. Vorgesehene Fertigstellungstermine sind für IT-ET Ing. Kurt Bergles® nur dann verbindlich, wenn deren Einhaltung zugesagt worden ist. Werden der Beginn der Leistungsausführung oder die Ausführung vom Kunden/Auftraggeber selbst verzögert und wurde die Verzögerung nicht durch Umstände bewirkt, die von IT-ET Ing. Kurt Bergles® zu vertreten sind, werden auch die verbindlich vereinbarten Termine und Fristen einschließlich der "garantierten" oder "fix" zugesagten entsprechend hinausgeschoben. Die durch Verzögerungen auflaufenden Mehrkosten sind vom Kunden/Auftraggeber zu tragen, wenn die Umstände, die die Verzögerungen bewirkt haben, nicht von IT-ET Ing. Kurt Bergles® zu vertreten sind. Beseitigt der Kunde/Auftraggeber die Umstände, die die Verzögerung verursacht haben, nicht innerhalb einer ihm von IT-ET Ing. Kurt Bergles® angemessen gesetzten Frist, ist IT-ET Ing. Kurt Bergles® berechtigt, über die von ihm zur Leistungsausführung bereits beigeschafften Materialien und Geräte anderweitig zu verfügen, im Falle der Fortsetzung der Leistungsausführung verlängern sich dann alle Fristen und Termine auch um den Zeitraum, den die Nachschaffung dieser anderweitig verwendeten Geräte und Materialien erfordert. Werden Geräte oder sonstige Materialien vom Kunden/Auftraggeber beigestellt, ist IT-ET Ing. Kurt Bergles® für den Zustand der Waren nicht haftbar und auch nicht verantwortlich für die Richtigkeit der Lieferung, jedoch berechtigt 25% von seinen Verkaufspreisen dieser oder gleichartiger Waren zu berechnen. Solche vom Kunden/Auftraggeber beigestellte Geräte und sonstige Materialien sind auch nicht Gegenstand von Gewährleistung iSd Punktes 9.
11. Haftung
11.1. Ist der Kunde Verbraucher, so kommen die gesetzlichen Haftungsbestimmungen zur Anwendung. Sofern der Kunde nicht Verbraucher iSd KSchG ist, gelten die nachfolgenden Haftungsbestimmungen:
11.2. IT-ET Ing. Kurt Bergles® haftet für Schäden außerhalb des Anwendungsbereiches des Produkthaftungsgesetzes nur, sofern Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden; dies im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, der Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden, nicht erzielten Ersparnissen, Zinsverlusten, Betriebsunterbrechungsschäden, Informations- bzw. Datenverlust und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Kunden sind ausdrücklich ausgeschlossen.
11.3. Die Haftung ist jedenfalls dann ausgeschlossen, wenn es infolge Nichtzahlung des vertraglich vereinbarten Entgeltes gemäß 8.5. zur Außerbetriebsetzung bzw. Demontage der Vertragsprodukte kommt.
11.4. Mangelhafte Waren sind jedenfalls auf Gefahr und Kosten des Kunden an IT-ET Ing. Kurt Bergles® zurück zu senden.
11.5. Ansprüche des Kunden sind insbesondere dann ausgeschlossen, wenn Fehler auf
a) unsachgemäße Behandlung der Ware
b) unsachgemäße Installation oder
c) die Nichtbeachtung der Bedingungsanleitung durch den Kunden zurückzuführen
sind.
12. Produkthaftung
Die erbrachten Leistungen ebenso wie die gelieferten Waren, Geräte und Anlagen bieten stets nur jene Sicherheit, die auf Grund von Zulassungsvorschriften, Bedienungs- und Betriebsanleitungen oder sonstigen Vorschriften über Wartung und Handhabung, insbesondere im Hinblick auf vorgeschriebene Überprüfungen von Geräten und Anlagen oder auf Grund sonst gegebener Hinweise erwartet werden kann.
13. Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrecht
13.1. Wird eine Ware von IT-ET Ing. Kurt Bergles® aufgrund von Konstruktionsangaben, Zeichnungen, Modellen oder sonstigen Spezifikationen des Kunden angefertigt, hat der Kunde IT-ET Ing. Kurt Bergles® bei allfälligen Verletzungen von Schutzrechten schad- und klaglos zu halten.
13.2. Ausführungsunterlagen wie zum Beispiel Pläne, Skizzen und sonstige technische Unterlagen bleiben ebenso, wie Muster, Kataloge, Prospekte, Abbildungen und dergleichen stets geistiges Eigentum von IT-ET Ing. Kurt Bergles® bzw. den dort genannten Personen und unterliegen den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen hinsichtlich Vervielfältigung, Nachahmung, Wettbewerb etc.
14. Rücktritt vom Vertrag
14.1. Voraussetzung für den Rücktritt des Kunden vom Vertrag ist, sofern keine spezielle Regelung getroffen wurde, ein Liefer- bzw. Leistungsverzug, der auf grobes Verschulden von IT-ET Ing. Kurt Bergles® zurückzuführen ist, sowie der erfolglose Ablauf einer gesetzten, angemessenen Nachfrist. Der Rücktritt ist mittels eingeschriebenen Briefs geltend zu machen.
14.2. Unabhängig von sonstigen Rechten ist IT-ET Ing. Kurt Bergles® berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten,
a) wenn die Ausführung der Leistung bzw. der Beginn oder die Weiterführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich oder trotz Setzung einer angemessenen Nachfrist weiter verzögert wird,
b) wenn Bedenken hinsichtlich der Zahlungsfähigkeit des Kunden entstanden sind und dieser auf Begehren von IT-ET Ing. Kurt Bergles® weder Vorauszahlung leistet, noch vor Lieferung eine taugliche Sicherheit beibringt.
10.3. Unbeschadet weiterer Schadenersatzansprüche von IT-ET Ing. Kurt Bergles®, einschließlich vorprozessualer Kosten, sind im Falle des Rücktritts bereits erbrachte Leistungen oder Teilleistungen vertragsgemäß abzurechnen und zu bezahlen. Dies gilt auch, soweit die Lieferung oder Leistung vom Kunden noch nicht übernommen wurde, sowie für die von IT-ET Ing. Kurt Bergles® erbrachten Vorbereitungshandlungen. IT-ET Ing. Kurt Bergles® steht an Stelle dessen auch das Recht zu, die Rückstellung bereits gelieferter Waren zu verlangen.
15. Datenschutz
15.1. Die Daten des Kunden (Name, Adresse, Bestelldaten) aus dem jeweiligen Geschäftsfall werden grundsätzlich nur zu Zwecken der Abwicklung des Vertrages, insbesondere zu Verwaltungs- und Verrechnungszwecken, automationsunterstützt verarbeitet. Aus technischen Gründen kann es erforderlich sein, dass die Daten des Kunden auf dem Server eines Dritten gespeichert werden. Eine sonstige Übermittlung der Daten des Kunden erfolgt grundsätzlich nur im Rahmen der Abwicklung der vom Kunden gewählten Zahlungsart mit der Bank bzw. dem Zahlungs- oder Kreditkarteninstitut des Kunden oder zu Zwecken der Durchführung des jeweiligen Vertrags (zum Beispiel an Erfüllungsgehilfen von IT-ET Ing. Kurt Bergles®).
15.2. Der Kunde erteilt iSd § 107 TKG seine ausdrückliche Zustimmung, dass ihm IT-ET Ing. Kurt Bergles® oder auch Vertragspartner von IT-ET Ing. Kurt Bergles® Informationen über Waren oder Leistungen schriftlich oder per E-Mail – einschließlich SMS – zusenden oder ihn in sonstiger Weise (zum Beispiel per Telefon) kontaktieren dürfen. Eine solche Zustimmung kann jederzeit schriftlich oder per Email widerrufen werden
16. Allgemeines
Falls einzelne Bestimmungen des Vertrages oder dieser AGB unwirksam sein sollten, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige, die dem angestrebten Ziel möglichst nahe kommt, zu ersetzen.
17. Gerichtsstand und Recht
Ist der Kunde nicht Verbraucher iSd KSchG, so ist zur Entscheidung aller aus dem Vertrag entstehenden Streitigkeiten – einschließlich solcher über sein Bestehen oder Nichtbestehen – das sachlich zuständige Gericht für die Stadt Graz (Sitz von IT-ET Ing. Kurt Bergles®) ausschließlich zuständig. Der Vertrag unterliegt österreichischem Recht unter Ausschluss der Weiterverweisungsnormen. Die Anwendung des UNICTRAL-Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf wird ausgeschlossen.